Beispiele der Etikettierung und Kennzeichnung eines Versandstückes
Beim Versand oder Transport gefährlicher Güter ist es notwendig jede einzelne Verpackung zu etikettieren. Aber „wie etikettiert man ein Paket richtig?“Je nach gewähltem Transportmittel (auf der Straße ADR, auf der Schiene RID, auf Binnenwasserstraßen ADN, auf dem Seeweg IMDG, auf dem Luftweg IATA), bei der Versandart (begrenzte Mengen oder gefährliche Güter), unterscheiden sich die Etiketten, Aufkleber, Plaketten und Tafeln für gefährliche Güter , die platziert werden. Um besser zu verstehen, wie man vorgeht, besprechen wir hier einige praktische Beispiele und Lösungen entsprechend der ADR, RID, ADN, IMDG und ICAO/IATA-Verordnungen für den Transport von Gefahrgütern über Straße, Schiene, Binnengewässer, Meer oder Luftweg.
UN3373 biologische Stoffe (Kategorie B)
UN3373 biologische Stoffe (Kategorie B) in Trockeneis verpackt UN 1845 DRY ICE
* Im Falle eines multimodalen Transports kann das so gekennzeichnete Paket auch auf der Straße (Verpackung gemäß ADR 1.1.4.2.1)
UN2814 / UN2900 ansteckungsgefärliche Stoffe (Kategorie A)
UN1845 – DRY ICE
* Im Falle eines multimodalen Transports kann das so gekennzeichnete Paket auch auf der Straße (Verpackung gemäß ADR 1.1.4.2.1)
In freigestellten Mengen verpackte Gefahrgu¨ter (EXCEPTED QUANTITIES EQ)
• dreifach Verpackung mit Innenverpackung, Zwischenverpackung und Außenverpackung
• bei flu¨ssigen Stoffen muss genu¨gend Absortionsmaterial in die
• Zwischenverpackungen sein, um den gesamten Inhalt aufsaugen zu können
• muss nachweislich einen Falltest aus 1,80 m Höhe sowie eine Stapeldruckpru¨fung von 3 m bestanden haben
UN3481 Lithium- Ionen Batterien mit / in Ausru¨stungen. Ausnahme der Anforderung Teil II IATA, Sonderregelung 188 ADR, RID, ADN, IMDG
UN3480 Lithium-Ionen-Batterien. Allgemeine Anforderungen Teil IA - IATA
UN3090 Lithium-Metall-Batterien Ausnahme der Anforderung Teil II - IATASezione IB – IATA
* Im Falle eines multimodalen Transports kann das so gekennzeichnete Paket auch auf der Straße (Verpackung gemäß ADR 1.1.4.2.1)
In begrenzten Mengen verpackte Gefahrgu¨ter (LIMITED QUANTITIES LQ)
Die Außenverpackung muss so gestaltet sein, dass sie den einschlägigen Bauvorschriften von 6.1.4 (Kap. 3.4.1 (f) ADR / RID / ADN und Kap. 3.4.1.2.6 IMDG) entspricht.
In begrenzten Mengen verpackte Gefahrgu¨ter (LIMITED QUANTITIES LQ, IATA)
Die Außenverpackung muss zusätzlich zu den Anforderungen von 2.7 den Bauvorschriften von 6.2 und den allgemeinen Verpackungsanforderungen von 5.0.2 bis 5.0.4 entsprechen, einschließlich:
• Falltest aus 1,20 m Höhe
• Stapeldruckpru¨fung von 3 m
* Im Falle eines multimodalen Transports kann das so gekennzeichnete Paket auch auf der Straße (Verpackung gemäß ADR 1.1.4.2.1)
Gefährliche Gu¨ter
Gefährliche Gu¨ter
Passenger und Cargo (IATA) verpackte Gefahrgu¨ter
Cargo Aircraft Only (IATA) verpackte Gefahrgu¨ter ORGANIC PEROXIDE
* Im Falle eines multimodalen Transports kann das so gekennzeichnete Paket auch auf der Straße (Verpackung gemäß ADR 1.1.4.2.1)
ID8000 Konsumgu¨ter (Consumer Commodity)
• Falltest aus 1,80 m Höhe
• Stapeldruckpru¨fung von 3 m
• genu¨gend Absorptionsmaterial bei flu¨ssigen Stoffen (P.I.Y963)
* Im Falle eines multimodalen Transports kann das so gekennzeichnete Paket auch auf der Straße (Verpackung gemäß ADR 1.1.4.2.1)
UN3082 umweltgefährdende Stoffe
Passenger und Cargo (IATA) verpackte Gefahrgu¨ter
Cargo Aircraft Only (IATA) verpackte Gefahrgu¨ter)
* Im Falle eines multimodalen Transports kann das so gekennzeichnete Paket auch auf der Straße (Verpackung gemäß ADR 1.1.4.2.1)