Umverpackung – Overpack: Definition und praktische Beispiele
Wenn man Gefahrgüter oder allgemein gesehen, Waren als Paket verpackt versendet, so ist es bei mehreren Paketen praktischer, wenn diese in einem einzigen Paket zusammenfasst sind, alleine schon vom Standpunkt der Lagerung und des Versands aus gesehen. Diese Sammelpackung für Gefahrgüter nennt man Umverpackung oder im englischen Overpack und ist bestimmten Regelungen unterworfen. Im Einzelnen muss man diese mit speziellen Overpack / Umverpackungsetiketten versehen und mit allen anderen Etiketten und Kennzeichnungen der Gefahrgüter die darin enthalten sind. Es muss hier jedoch festgehalten werden, dass für Speditionen über den Luftweg IATA zusätzlich zur Umverpackung jedes Paket die Beschriftung Overpack / Umverpackung deutlich leserlich aufweisen muss.
Was ist eine Umverpackung / Overpack?
Die Umverpackung / Overpack ist eine Art Verpackung über der Verpackung, verwendet von Spediteuren um ein oder mehrere Pakete in ein einziges Frachtstück zusammenzupacken damit es den Transport oder die Lagerung erleichtert. Beispiele für den Overpack oder die Umverpackung sind
eine Palette auf der mehrere Pakete übereinandergestapelt und durch ein | eine schützende Außenverpackung wie eine Kiste oder ein Käfig. |
Transport nach Kapitel 3.4 ADR, RID, ADN und IMDG
Transport von Gefahrgütern
Notiz: Die hier gezeigten Bilder stellen Beispiele für die korrekte Kennzeichnung von Overpack / Umverpackungen dar
Die Umverpackung / Overpack muss mit dem Schriftzug „Umverpackung / Overpack“ sowie der UN Nummer und den Buchstaben „UN“ ausgestattet sein und für jedes Gefahrgutpaket, dass es beinhaltet, gleich wie bei einzelnen Paketen, entsprechend etikettiert sein. Somit müssen auf der Umverpackung gut leserlich die UN Nummer und die Etiketten abgebildet sein, die alle im Overpack enthaltenen Gefahrgüter anführen. Auch das Kennzeichen „UMVERPACKUNG“ muss gut lesbar sein und eine Texthöhe von mindestens 12 mm aufweisen. Über den Seeweg oder den Luftweg muss es in englischer Sprache verfasst sein, während für die anderen Verkehrsträger die Kennzeichnung in der Landessprache des Absenders erfolgen kann, bei internationalen Transporten jedoch auch in Englisch, Französisch oder Deutsch (Ausnahmen ausgeschlossen) abgebildet werden muss (ADR 5.1.2, RID 5.1.2, ADN 5.1.2, IMDG 5.1.2, IATA 7.1.4)..
Die Ausrichtungspfeile müssen auf den zwei entgegengesetzten Seiten des Overpack / Umverpackung sichtbar sein:
– Overpack / Umverpackungen müssen mit Ausrichtungspfeilen versehen sein, außer Sie sind mit transparenter Folie verpackt worden, welche die darunter liegenden Markierungen der Pakete sichtbar machen.